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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 6. August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, ausschließlich unternehmerischer Verkehr

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die
Bereitstellung, das Hosting, die Einrichtung und den Support der unter
www.perfex-crm.de angebotenen Leistungen
zwischen der

Syntico GmbH, Försterlingstraße 2, 01259 Dresden
Amtsgericht Dresden, HRB 38223, Geschäftsführer: Stefan Klöhn
– nachfolgend „Anbieter“ –

und dem Kunden.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an
öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Mit der Bestellung versichert der
Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
zu handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
Der Anbieter ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis (z. B.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung) zu
verlangen und die Leistungserbringung bis zu dessen Vorlage zurückzustellen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis
entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten für Kunden mit Sitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz
und Liechtenstein sowie in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) „Instanz“ bezeichnet die für den Kunden individuell
eingerichtete, ausschließlich ihm zugeordnete Installation der Software Perfex CRM
auf der vom Anbieter betriebenen Infrastruktur, erreichbar unter einer Subdomain
von perfex-crm.de oder – je nach Tarif – unter einer eigenen Domain des Kunden.

(2) „Kundendaten“ sind sämtliche Daten und Inhalte, die der Kunde
oder seine Nutzer in die Instanz einbringen oder dort erzeugen.

(3) „Module“ sind vom Anbieter oder von Dritten entwickelte
Funktionserweiterungen für Perfex CRM.
„Templates“ sind gestalterische Vorlagen für Perfex CRM.

(4) „Nutzer“ sind natürliche Personen, denen der Kunde Zugang zu
seiner Instanz gewährt.

(5) „Abrechnungszeitraum“ ist der in der Bestellung gewählte
Zeitraum (monatlich oder jährlich).

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter richtet für den Kunden eine eigene Instanz ein, betreibt sie auf
eigener Infrastruktur in einem Rechenzentrum in Deutschland und hält sie für die
Dauer des Vertrages zum Abruf über das Internet bereit. Der konkrete
Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Tarif gemäß der
Leistungsbeschreibung auf der Seite
www.perfex-crm.de/preise/, die
Bestandteil des Vertrages wird.

(2) Der Anbieter ist nicht Hersteller der Software Perfex CRM. Er stellt sie im
Rahmen des Hostings zur Nutzung bereit und erbringt Einrichtungs-, Aktualisierungs-
und Supportleistungen. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen der Software besteht
nur im Umfang der jeweils vom Hersteller veröffentlichten Programmversion.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Instanz am Übergabepunkt. Das ist
der Router-Ausgang des Rechenzentrums zum Internet. Für die Internetanbindung des
Kunden und dessen Endgeräte ist der Kunde selbst verantwortlich.

(4) Der Anbieter darf die Leistungen weiterentwickeln und anpassen, soweit dies
dem technischen Fortschritt dient, zur Behebung von Störungen oder aus Gründen der
Sicherheit erforderlich ist und der vertragsgemäße Nutzen für den Kunden nicht
wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen teilt der Anbieter dem
Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mit.

(5) Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Subunternehmer ein, insbesondere
den Rechenzentrumsbetreiber. Die Verantwortung des Anbieters gegenüber dem Kunden
bleibt hiervon unberührt.

§ 3a Domains

(1) Anwendungsbereich und Umfang. In Tarifen, deren
Leistungsbeschreibung nach § 3 Absatz 1 das Merkmal „Eigene Domain“ ausweist,
registriert und verwaltet der Anbieter für den Kunden eine Domain je Instanz. Ohne
zusätzliches Entgelt enthalten sind Domains mit den Endungen .de, .org, .net, .com,
.at und .ch. Weitere Endungen registriert der Anbieter nach Maßgabe des Absatzes 6.
Die dem Kunden zugewiesene Subdomain von perfex-crm.de bleibt daneben bestehen.

(2) Registrierung, Inhaberschaft, Vollmacht. Der Anbieter
registriert die Domain im Namen und für Rechnung des Kunden. Inhaber (Registrant)
der Domain wird der Kunde; der Anbieter wird als technischer Ansprechpartner
eingetragen. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter, gegenüber der zuständigen
Vergabestelle und den von dieser eingeschalteten Stellen alle zur Registrierung,
Verwaltung, Änderung, Übertragung und Löschung der Domain erforderlichen Erklärungen
abzugeben und entgegenzunehmen. Die Vollmacht endet mit Beendigung des Vertrages;
Absatz 12 bleibt unberührt. Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit einen
Anbieterwechsel oder eine Übertragung der Domain auf einen Dritten nicht veranlassen,
ohne den Anbieter zuvor in Textform zu unterrichten.

(3) Bedingungen der Vergabestellen. Für die Registrierung und den
Fortbestand der Domain gelten zusätzlich die Vergabe- und Domainbedingungen der
zuständigen Vergabestelle, für .de-Domains die der DENIC eG, für .at-Domains die der
nic.at GmbH, für .ch-Domains die der SWITCH und für generische Endungen die der
jeweiligen Vergabestelle sowie die Vorgaben der ICANN. Der Anbieter macht dem Kunden
diese Bedingungen vor der Registrierung in Textform oder durch Verweis auf eine im
Internet abrufbare Fassung zugänglich. Der Kunde ist verpflichtet, sie einzuhalten.
Auf die Entscheidung der Vergabestelle hat der Anbieter keinen Einfluss; er schuldet
insoweit nur die ordnungsgemäße Antragstellung.

(4) Auswahl der Domain, keine Verfügbarkeitszusage. Die Domain wählt
der Kunde aus. Ein Anspruch auf die Registrierung einer bestimmten Domain besteht
nicht; sie kann insbesondere bereits vergeben sein oder die Vergabestelle kann die
Registrierung ablehnen. Der Anbieter schuldet keine Prüfung, ob die gewählte Domain
Rechte Dritter verletzt oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Kommt die
Registrierung nicht zustande, bleibt der übrige Vertrag unberührt; die Instanz ist bis
zur Registrierung einer anderen Domain über die Subdomain von perfex-crm.de
erreichbar. Verlangt die Vergabestelle bei Inhabern mit Sitz außerhalb ihres
Vergabegebiets die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten oder weitere Angaben,
benennt der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich; bis dahin ist der Anbieter zur
Registrierung nicht verpflichtet.

(5) Technische Verwaltung, Umfang der Leistung. Der Anbieter führt
die DNS-Verwaltung der Domain und richtet für sie ein TLS-Zertifikat ein, das er
automatisch erneuert. Die Domain dient der Erreichbarkeit der Instanz.
E-Mail-Postfächer, Weiterleitungen, Webspace außerhalb der Instanz sowie die Nutzung
der Domain für andere Angebote des Kunden sind nicht geschuldet. Änderungen an den
DNS-Einträgen nimmt der Anbieter auf Anforderung des Kunden in Textform vor, soweit
sie technisch möglich sind und den Betrieb der Instanz nicht gefährden.

(6) Entgelte für weitere Endungen. Für Domains mit den in Absatz 1
Satz 2 genannten Endungen fällt neben dem Tarifentgelt kein weiteres Entgelt an. Für
alle übrigen Endungen unterbreitet der Anbieter dem Kunden vor der Registrierung ein
Angebot in Textform, das das Entgelt und die Registrierungsperiode ausweist; die
Registrierung erfolgt erst nach Annahme in Textform. Das Entgelt wird zusammen mit dem
Tarifentgelt für denselben Abrechnungszeitraum im Voraus abgerechnet. Erhöht die
Vergabestelle die Registrierungs- oder Verlängerungsgebühr, ist der Anbieter
berechtigt, die Erhöhung in gleicher Höhe zum Beginn der nächsten Registrierungsperiode
weiterzugeben; er teilt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform mit und weist
auf das Recht nach Satz 6 hin. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden verlangen, dass die
Domain nach Absatz 12 auf ihn oder einen von ihm benannten Anbieter übertragen wird.
§ 10 findet auf Domainentgelte keine Anwendung.

(7) Verlängerung. Der Anbieter verlängert die Domain während der
Vertragslaufzeit rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Registrierungsperiode. Die
Verlängerungsgebühr trägt bei den in Absatz 1 Satz 2 genannten Endungen der Anbieter;
bei allen übrigen Endungen ist sie mit dem Entgelt nach Absatz 6 abgegolten. Die
Verlängerungspflicht besteht auch während einer Pausierung nach § 12 Absatz 4 und
während einer Sperrung nach § 11 fort. Befindet sich der Kunde mit einem Entgelt nach
Absatz 6 länger als 30 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Verlängerung zu
unterlassen; er hat dies dem Kunden mindestens 21 Tage vor Ablauf der
Registrierungsperiode in Textform anzukündigen und dabei auf den drohenden endgültigen
Verlust der Domain hinzuweisen.

(8) Bereits vorhandene Domain des Kunden. Der Kunde kann statt einer
Neuregistrierung eine bereits auf ihn registrierte Domain verwenden. Er hat dabei die
Wahl zwischen:

  • Übernahme durch den Anbieter. Der Kunde veranlasst den
    Anbieterwechsel und stellt dem Anbieter den erforderlichen Autorisierungscode bereit.
    Ab Wirksamwerden des Wechsels gelten die Absätze 2 bis 7 und 9 bis 12. Ein Anspruch
    auf Erstattung bereits an den bisherigen Anbieter gezahlter Entgelte besteht nicht.
  • Verbleib beim bisherigen Anbieter. Der Kunde richtet die vom
    Anbieter mitgeteilten DNS-Einträge selbst ein und hält sie aufrecht. Registrierung,
    Verlängerung, Kosten, Inhaberschaft und die Richtigkeit der DNS-Einträge liegen allein
    beim Kunden. Die Ausstellung eines TLS-Zertifikats setzt korrekt gesetzte
    DNS-Einträge voraus. Zeiten, in denen die Instanz allein wegen einer solchen Domain
    nicht erreichbar ist, sind keine Ausfallzeit im Sinne des § 8.

In beiden Fällen mindert sich das Tarifentgelt nicht; eine Anrechnung oder Erstattung
findet nicht statt.

(9) Rechte Dritter, Freistellung. Der Kunde sichert zu, dass die von
ihm gewählte Domain keine Rechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Namens- oder
Kennzeichenrechte, verletzt und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Er
stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter wegen
der Registrierung, Konnektierung oder Nutzung der Domain erhoben werden, einschließlich
angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Wird der Anbieter wegen der Domain
abgemahnt oder gerichtlich in Anspruch genommen, unterrichtet er den Kunden
unverzüglich; der Kunde unterstützt ihn bei der Rechtsverteidigung. Der Anbieter ist
berechtigt, die Konnektierung der Domain auszusetzen, wenn ihm gegenüber ein Anspruch
Dritter geltend gemacht wird und der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist
darlegt, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt; die Instanz bleibt in diesem
Fall über die Subdomain von perfex-crm.de erreichbar.

(10) Übermittlung an die Vergabestelle. Der Anbieter übermittelt die
zur Registrierung erforderlichen Angaben des Kunden, insbesondere Name, Anschrift und
Kontaktdaten des Inhabers, an die zuständige Vergabestelle und die von dieser
eingeschalteten Stellen. Die Übermittlung ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich.
Die Vergabestelle verarbeitet diese Angaben nach ihren eigenen Bedingungen in eigener
Verantwortlichkeit; eine Auftragsverarbeitung nach § 16 Absatz 1 liegt insoweit nicht
vor. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm mitgeteilten Angaben richtig und
vollständig sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit.

(11) Tarifwechsel. Wechselt der Kunde in einen Tarif, dessen
Leistungsbeschreibung das Merkmal „Eigene Domain“ nicht ausweist, entfällt die Leistung
nach dieser Bestimmung mit Wirksamwerden des Wechsels. Der Anbieter weist den Kunden
hierauf mindestens 14 Tage vorher in Textform hin. Der Kunde kann verlangen, dass die
Domain nach Absatz 12 übertragen wird oder dass der Anbieter sie gegen ein nach
Absatz 6 Satz 2 angebotenes Entgelt weiterführt. Trifft der Kunde keine Wahl, führt der
Anbieter die Domain ohne zusätzliches Entgelt bis zum Ende der laufenden
Registrierungsperiode weiter; danach gilt Absatz 12 mit der Maßgabe, dass an die Stelle
des Vertragsendes das Ende der Registrierungsperiode tritt.

(12) Beendigung des Vertrages. Die Beendigung des Vertrages berührt
die Inhaberschaft des Kunden an der Domain nicht. Der Kunde teilt dem Anbieter
spätestens zum Vertragsende in Textform mit, ob er die Domain übernehmen will. In
diesem Fall stellt der Anbieter dem Kunden innerhalb von fünf Werktagen den
Autorisierungscode bereit oder veranlasst die für den Anbieterwechsel sonst
erforderlichen Schritte; der Kunde schließt den Wechsel innerhalb von 30 Tagen nach
Vertragsende ab. Ist der Wechsel aufgrund von Vorgaben der Vergabestelle oder der ICANN,
insbesondere wegen einer Transfersperre nach Registrierung oder vorangegangenem
Wechsel, innerhalb dieser Frist nicht möglich, verlängert sie sich um die Dauer der
Sperre, höchstens jedoch um 60 Tage. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anbieter
berechtigt, die Domain zur Löschung anzumelden oder, soweit die Vergabestelle dies
vorsieht, in deren Verwaltung zu übergeben; bei .de-Domains erfolgt die Übergabe in den
Transit. Auf diese Folge und auf den drohenden endgültigen Verlust der Domain weist der
Anbieter den Kunden in der Bestätigung der Kündigung gesondert hin. Die Bereitstellung
des Autorisierungscodes darf der Anbieter nicht von der Begleichung anderer als der für
diese Domain geschuldeten Entgelte abhängig machen.

§ 4 Vertragsschluss, Einrichtung, Testphase

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der
Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit der
Bereitstellung der Instanz zustande.

(2) Der Anbieter richtet die Instanz nach Zahlungseingang bzw. bei Lastschrift nach
Erteilung des Mandats regelmäßig innerhalb von 48 Stunden ein und übermittelt
dem Kunden die Zugangsdaten an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Der Anbieter kann eine unverbindliche Testphase von 14 Tagen anbieten. Die
Testphase dient ausschließlich der Erprobung.
Sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
Der Anbieter ist berechtigt, die Testinstanz nach Ablauf der Testphase zu sperren
und spätestens 14 Tage nach Ablauf vollständig zu löschen. Je Kunde und
Unternehmen wird höchstens eine Testphase gewährt.

(4) Für die Einrichtung einer produktiven Instanz erhebt der Anbieter eine einmalige
Einrichtungsgebühr in der auf der Preisseite ausgewiesenen Höhe. Sie wird mit
Vertragsschluss fällig und ist auch dann geschuldet, wenn der Kunde den Vertrag
vor Ablauf des ersten Abrechnungszeitraums kündigt.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht
ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die
Instanz für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe des
Quellcodes besteht nicht.

(2) Der Kunde darf die Instanz Dritten nicht entgeltlich oder unentgeltlich zur
Nutzung überlassen, sie nicht im Wege des Application Service Providing oder als
eigenes SaaS-Angebot weitervermarkten und keine wettbewerbsfähigen Produkte daraus
ableiten.

(3) Für erworbene Module und Templates gilt § 6.

(4) Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den Kundendaten. Er räumt dem
Anbieter das Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen und zu
verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Erstellung von Sicherungskopien
und zur Störungsbeseitigung erforderlich ist.

§ 6 Module und Templates

(1) Templates werden ausschließlich als Einmalkauf angeboten. Der
Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein zeitlich unbefristetes, einfaches
Nutzungsrecht für eine Instanz. Die Aktivierung erfolgt über einen personalisierten
Lizenzschlüssel.

(2) Module werden wahlweise als Einmalkauf oder als monatliches
oder jährliches Abonnement angeboten.

(3) Beim Einmalkauf eines Moduls erhält der Kunde ein zeitlich
unbefristetes, einfaches Nutzungsrecht für eine Instanz. Im Kaufpreis enthalten sind
Aktualisierungen und Supportleistungen für zwölf Monate ab Kauf
(„Aktualisierungszeitraum“).

(4) Nach Ablauf des Aktualisierungszeitraums bleibt das Nutzungsrecht an der zuletzt
bezogenen Programmversion bestehen. Für den weiteren Bezug von Aktualisierungen kann
der Kunde eine jährliche Aktualisierungsgebühr in der jeweils
ausgewiesenen Höhe entrichten. Diese verlängert den Aktualisierungszeitraum um
jeweils zwölf Monate. Die Aktualisierungsgebühr wird nicht automatisch abgebucht;
der Anbieter weist den Kunden rechtzeitig vor Ablauf in Textform auf die
Verlängerungsmöglichkeit hin.

(5) Wird die Aktualisierungsgebühr nicht entrichtet, erhält der Kunde keine weiteren
Aktualisierungen und keinen Support für das Modul. Der Anbieter übernimmt in diesem
Fall keine Gewähr dafür, dass eine ältere Modulversion mit künftigen Versionen von
Perfex CRM oder der Serverumgebung zusammenarbeitet. Wird ein Modul dadurch
funktionsunfähig oder stellt es ein Sicherheitsrisiko dar, ist der Anbieter
berechtigt, es nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen aus der
Instanz zu entfernen.

(6) Im Modul-Abonnement besteht das Nutzungsrecht für die Dauer des
Abonnements. Aktualisierungen und Support sind für diese Dauer eingeschlossen; eine
gesonderte Aktualisierungsgebühr fällt nicht an.

(7) Der Lizenzschlüssel ist an die vom Kunden angegebene Instanz gebunden. Der
Kunde darf ihn nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen. Der Anbieter ist
berechtigt, einen Lizenzschlüssel zu deaktivieren, wenn er entgegen dieser
Bestimmung verwendet wird oder wenn ein Abonnement endet oder der Kunde mit der
Zahlung in Verzug gerät.

(8) Der Kunde darf Module und Templates nicht dekompilieren, verändern oder
Bearbeitungen davon verbreiten, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend
gestattet ist.

(9) Endet ein Modul-Abonnement, entfällt das Nutzungsrecht. Der Anbieter ist
berechtigt, das Modul aus der Instanz zu entfernen. Auf hierdurch entfallende
Funktionen und darin gespeicherte Daten weist der Anbieter mindestens 14 Tage vor
Entfernung in Textform hin.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde hat die ihm überlassenen Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem
Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der
Verdacht besteht, dass Unbefugte Kenntnis erlangt haben.

(2) Der Kunde ist für die in seine Instanz eingebrachten Inhalte allein
verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt
und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

(3) Der Kunde wird die Instanz nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht zum
Versand unerwünschter Werbung, zur Verbreitung von Schadsoftware, für
rechtswidrige Inhalte oder für Handlungen, die die Sicherheit, Stabilität oder
Verfügbarkeit der Infrastruktur des Anbieters oder Dritter beeinträchtigen.

(4) Der Kunde führt eigenverantwortlich regelmäßige Sicherungen seiner Daten durch,
soweit ihm dies technisch möglich ist. Die vom Anbieter erstellten Sicherungen
entbinden den Kunden hiervon nicht.

(5) Der Kunde hält seine Kontakt- und Zahlungsdaten aktuell. Erklärungen des
Anbieters an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen.

(6) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
schuldhaften Verletzung der Absätze 2 und 3 beruhen, einschließlich angemessener
Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 8 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Instanz von
99,5 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt gemäß § 3
Absatz 3.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:

  • angekündigte Wartungsarbeiten gemäß Absatz 3;
  • Zeiten, in denen die Instanz aufgrund von Umständen nicht erreichbar ist, die
    der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von
    Vorleistungen Dritter, Angriffe auf die Infrastruktur oder Störungen der
    Internetanbindung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters;
  • Zeiten einer berechtigten Sperrung gemäß § 11;
  • Störungen, die auf vom Kunden eingebrachte Inhalte, Module Dritter oder
    Konfigurationsänderungen des Kunden zurückzuführen sind.

(3) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit möglich, mindestens 48 Stunden
im Voraus in Textform oder über die Instanz an und führt sie nach Möglichkeit
außerhalb der Servicezeiten durch. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen darf der
Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung einspielen.

(4) Unterschreitet die Verfügbarkeit im Kalenderjahr den in Absatz 1 genannten
Wert, kann der Kunde eine Gutschrift auf das Entgelt des folgenden
Abrechnungszeitraums verlangen. Die Gutschrift beträgt 5 % der Jahresvergütung je
angefangenem Zehntel-Prozentpunkt der Unterschreitung, höchstens jedoch 20 % der
Jahresvergütung. Der Anspruch ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des
Kalenderjahres in Textform geltend zu machen.

§ 8a Support, Servicezeiten und Reaktionszeiten

(1) Servicezeiten sind in der Support-Stufe „Basis“ Montag bis
Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz
des Anbieters in Dresden. Für die kostenpflichtigen Support-Stufen gelten die in
Absatz 5 genannten erweiterten Servicezeiten.

(2) Störungen meldet der Kunde über das Support-Panel seiner Instanz. Welche
weiteren Meldewege ihm offenstehen, insbesondere E-Mail und Telefon, richtet sich
nach dem gewählten Tarif gemäß der Leistungsbeschreibung nach § 3 Absatz 1. Die
maßgebliche E-Mail-Adresse und Rufnummer weist der Anbieter im Kundenkonto aus und
hält sie dort aktuell. Die nach Satz 2 eröffneten Meldewege stehen innerhalb der
Servicezeiten nach Absatz 1 zur Verfügung. Ist das Support-Panel nicht erreichbar,
insbesondere weil die Instanz selbst gestört ist, kann der Kunde die Störung in
jedem Tarif per E-Mail an die vom Anbieter benannte Adresse melden. Meldungen über
Wege, die dem Kunden nach seinem Tarif nicht offenstehen, lösen keine Reaktionszeit
nach Absatz 5 aus; der Anbieter weist den Kunden in diesem Fall unverzüglich auf den
zutreffenden Meldeweg hin. Der Kunde beschreibt die Störung so konkret, dass eine
Nachvollziehung möglich ist, und benennt die aus seiner Sicht zutreffende Priorität.

(3) Der Anbieter klassifiziert Störungen wie folgt:

  • Priorität 1 – kritisch / betriebsverhindernd: Die Instanz ist
    nicht erreichbar oder eine zentrale Funktion ist vollständig ausgefallen; ein
    Arbeiten ist nicht möglich und es besteht keine zumutbare Umgehungslösung.
  • Priorität 2 – hoch / betriebsbehindernd: Eine wesentliche
    Funktion ist erheblich eingeschränkt; ein Arbeiten ist nur mit erheblichem
    Mehraufwand oder über eine Umgehungslösung möglich.
  • Priorität 3 – mittel: Eine Funktion ist eingeschränkt oder
    fehlerhaft, der Betrieb ist jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt.
  • Priorität 4 – niedrig: Geringfügige Abweichung, kosmetischer
    Mangel, Rückfrage oder Änderungswunsch.

(4) Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang
einer vollständigen Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten und dem Beginn der
Bearbeitung durch den Anbieter. Meldungen, die außerhalb der Servicezeiten
eingehen, gelten als zu Beginn der nächsten Servicezeit eingegangen.
Wiederherstellungszeiten werden nicht zugesagt; der Anbieter
bearbeitet Störungen nach dem Grundsatz der bestmöglichen Bemühung.

(5) Es gelten folgende Reaktionszeiten:

Support-Stufe Servicezeiten Priorität 1 Priorität 2 Priorität 3 / 4
Basis
(in allen Tarifen enthalten)
Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr unter 4 Stunden unter 8 Stunden
(nächster Werktag)
3 bis 5 Werktage
Plus
(gegen Aufpreis)
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr unter 2 Stunden unter 4 Stunden 2 Werktage
Premium
(gegen Aufpreis)
Mo–So 07:00–22:00 Uhr,
auch an Feiertagen
unter 1 Stunde unter 2 Stunden 1 Werktag / 3 Werktage

(6) Die Support-Stufen Plus und Premium werden gegen ein
zusätzliches monatliches Entgelt gemäß der Preisliste angeboten. Sie können jederzeit
zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums hinzugebucht und mit derselben Frist
wie der zugrunde liegende Tarif gekündigt werden. Die Support-Stufe Premium
umfasst zusätzlich einen benannten Ansprechpartner.

(7) Hält der Anbieter eine Reaktionszeit aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht
ein, kann der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 5 % des für den betreffenden
Monat geschuldeten Entgelts je angefangener Stunde der Überschreitung

verlangen, höchstens jedoch 20 % des Monatsentgelts. Bei
hinzugebuchter Support-Stufe bemisst sich die Gutschrift nach dem Entgelt für die
Support-Stufe zuzüglich des Tarifentgelts.

(8) Leistungen, die nicht der Beseitigung einer Störung dienen – insbesondere
Schulungen, Datenimporte, individuelle Anpassungen und Unterstützung bei
Drittanbieterprodukten – sind nicht vom Support umfasst und werden nach Aufwand zu
den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 9 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Bei
monatlicher Zahlweise erfolgt die Abrechnung monatlich, bei jährlicher Zahlweise
jährlich im Voraus.

(3) Als Zahlungsarten stehen zur Verfügung: Kreditkarte (über Stripe), PayPal,
SEPA-Lastschrift sowie Vorkasse per Überweisung. Der Anbieter kann einzelne
Zahlungsarten für einzelne Bestellungen ausschließen.

(4) Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Firmenlastschriftmandat bzw.
ein SEPA-Basislastschriftmandat. Der Anbieter kündigt den Einzug mindestens einen
Tag vor Belastung an (verkürzte Vorabankündigungsfrist). Kosten einer vom Kunden zu
vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.

(5) Rechnungen werden elektronisch in Textform bereitgestellt. Der Kunde stimmt der
elektronischen Rechnungsstellung zu. Einwendungen gegen eine Rechnung sind
innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform zu erheben.

(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von
40 Euro nach § 288 Absatz 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens, insbesondere der Kosten einer berechtigten Rechtsverfolgung und
der Beauftragung eines Inkassodienstleisters, bleibt vorbehalten.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen
aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 10 Preisanpassung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte für laufende Verträge einmal je
Kalenderjahr anzupassen, um Änderungen der Kosten für Infrastruktur, Lizenzen,
Energie, Personal oder gesetzliche Abgaben auszugleichen. Kostensenkungen sind zu
berücksichtigen.

(2) Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in
Textform mitgeteilt. Erhöht sich das Entgelt um mehr als 5 %, kann der Kunde den
Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in
Textform kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

§ 11 Sperrung

(1) Der Anbieter kann den Zugang zur Instanz sperren, wenn

  • der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung mehr als 14 Tage in
    Verzug ist und der Anbieter die Sperrung mindestens sieben Tage zuvor
    angedroht hat;
  • ein begründeter Verdacht besteht, dass die Instanz rechtswidrig genutzt wird
    oder von ihr eine Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit der
    Infrastruktur ausgeht;
  • der Kunde trotz Abmahnung gegen § 5 Absatz 2 oder § 7 Absatz 3 verstößt.

(2) Bei Gefahr im Verzug kann die Sperrung ohne vorherige Androhung erfolgen; der
Anbieter informiert den Kunden unverzüglich.

(3) Die Sperrung lässt die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung
unberührt. Der Anbieter hebt die Sperrung unverzüglich auf, sobald der Grund
entfallen ist.

§ 12 Laufzeit, Pausierung, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Instanz.

(2) Bei monatlicher Zahlweise besteht keine Mindestvertragslaufzeit.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit
einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

(3) Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Mindestvertragslaufzeit
zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er
nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt
wird.

(4) Der Kunde kann sein Abonnement bis zu dreimal für jeweils höchstens 90 Tage
pausieren. Während der Pausierung ruhen die Leistungspflichten des Anbieters und
die Zahlungspflicht des Kunden. Die Kundendaten bleiben während der Pausierung
gespeichert. Eine erneute Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Der Anbieter kann die
Pausierung ablehnen, solange der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann außerdem jederzeit über den
Bereich „Abonnements“ in seinem Kundenkonto kündigen.

(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der
Kunde mit der Zahlung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume oder mit
einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist, oder wenn er trotz
Abmahnung schwerwiegend gegen § 5 Absatz 2 oder § 7 verstößt.

§ 13 Folgen der Vertragsbeendigung, Datenexport und Löschung

(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden. Der
Anbieter sperrt den Zugang zur Instanz zum Vertragsende.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende selbst zu exportieren.
Der Anbieter hält die Instanz ab dem Vertragsende noch 14 Tage in
gesperrtem Zustand vor. Innerhalb dieser Frist stellt der Anbieter dem Kunden auf
Anforderung in Textform einmalig einen vollständigen Export der Kundendaten in
einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.

(3) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 löscht der Anbieter die Instanz und die
darin enthaltenen Kundendaten unwiderruflich. Sicherungskopien werden im Rahmen
des regulären Sicherungszyklus, spätestens jedoch nach 14 Tagen, überschrieben.

(4) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher
Aufbewahrungspflichten weiter vorhalten muss, insbesondere Rechnungen und
Buchungsbelege nach § 147 AO und § 257 HGB. Diese Daten werden für die weitere
Verarbeitung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.

§ 14 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Instanz. Auf das
Vertragsverhältnis finden die Vorschriften des Mietrechts Anwendung, soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei
Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
Das Selbstbeseitigungsrecht nach § 536a Absatz 2 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so
konkret, dass eine Nachvollziehung möglich ist.

(4) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine
Gewährleistungsansprüche.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei
der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen
Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also
einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftung des Anbieters für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der
bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur
Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene
Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt dem Kunden hierzu vor
Beginn der Verarbeitung einen Vertragsentwurf zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm in die
Instanz eingebrachten personenbezogenen Daten als Verantwortlicher im Sinne des
Art. 4 Nr. 7 DSGVO allein verantwortlich.

(3) Im Übrigen gilt die
Datenschutzerklärung des
Anbieters.

§ 17 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung des Firmennamens und des Logos als
Referenzkunden benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für
die Zukunft widersprechen.

§ 18 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies
zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, zur Behebung von
Regelungslücken oder zur Anpassung an veränderte technische oder wirtschaftliche
Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen
benachteiligt wird.

(2) Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor
Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs
Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des
Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der
Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
kündigen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter
ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Erfüllungsort ist Dresden.

(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf
der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Der Anbieter darf den Vertrag
im Rahmen einer Umwandlung oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs ohne Zustimmung
übertragen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Försterlingstraße 2, 01259 Dresden
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